Was bedeutet Mitbestimmung? Ein Quiz im Park zu den Kinderrechten

Was steht eigentlich in den Kinderrechten zum Thema Mitbestimmung? Ab welchem Alter haben Kinder das Recht, ihre Meinung auszudrücken? Und müssen sich die Erwachsenen die Meinung eines Kindes anhören?

Diese und andere Fragen waren Teil unseres 1,2 oder 3 Quiz während der Parkbetreuung im 17. Bezirk. Acht Kinder im Volksschulalter (vier Buben und vier Mädchen) und zwei ältere Mädchen im Alter von zwölf und dreizehn Jahren machten mit. Einige Interessierte mussten wir auf das nächste Mal vertrösten, da durch die Covid19-Maßnahmen die maximale Gruppengröße schnell erreicht war.

Unser Ziel war es, das Vorwissen der Kinder sichtbar zu machen und sie zum selbständigen Denken zu ermutigen. Wir wollten die Teilnehmer*innen für politische Themen interessieren und ihnen signalisieren, dass ihre Meinung zählt. Inhaltlich konzentrierten wir uns auf jene Artikel in den Kinderrechten, in denen die Mitbestimmung verankert ist (Artikel 12 und 13).

Im Vorfeld dachten wir uns zehn Fragen aus und zu jeder Frage drei Antwortmöglichkeiten. Angelehnt an die Fernseh-Quizshow 1,2 oder 3 veranstalteten wir eine kleine “Show” im Park: Gemeinsam mit den Kindern zeichneten wir mit Kreide drei nummerierte Felder auf den Asphalt. Feld 1 stand dabei für Antwort 1, Feld 2 für Antwort 2 etc. Die Kinder hatten die Aufgabe, nachdem die Quizmasterin die Frage vorgelesen hatte, auf das für sie richtige Feld zu springen. Den Original-Jingle spielten wir über eine mobile Lautsprecherbox ein. Auch der Spruch “Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht” durfte nicht fehlen. Für das “Licht” verwendeten wir eine Taschenlampe, mit der wir auf das richtige Feld leuchteten.

Uns beeindruckte, dass die Teilnehmer*innen auch bei schwierigeren Fragen versuchten, nach ihrem eigenen Wissen zu antworten und sich nicht von anderen leiten zu lassen. Manche Antworten waren scherzhaft falsch formuliert, um Gesprächsstoff zu bieten und die Quizsituation aufzulockern. „Wovon hängt es ab, wie viel ich mitbestimmen darf?“ lautete zum Beispiel eine Frage. Dass dies nicht vom guten Aussehen oder von der Muskelkraft abhängt, sondern vom Alter, sorgte für Gelächter und auch nachdenkliche Gesichter. Die Frage, ab wann Kinder ihre Meinung äußern dürfen, löste Verunsicherung aus. Einige machte es stutzig, dass die Kinderrechte bereits ab der Geburt zählen. Ein Kind fragte in der Folge, ab wann man in Österreich wählen dürfe und ein älteres Kind sprach die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft an. Zu erklären, warum dies in Österreich so sei, konnten wir im Rahmen dieses Quiz leider nur versuchen.

Am Ende bekamen alle einen kleinen Preis. Während die jüngeren Kinder mit ihren Preisen spielen gingen, entspann sich mit den Älteren ein interessantes Gespräch über Berufe und weiterführende Schulen.

Wir werden das 1, 2, oder 3 – Quiz beizeiten im Park wiederholen. Das Format eignet sich gut für Themen, zu denen die Teilnehmer*innen schon etwas Vorwissen besitzen, es aber noch Interessantes zu erfahren gibt.

Bei Interesse an den Quizfragen einfach ein Mail schicken, wir senden dann ein PDF zu.

Verein zur Förderung der Spielkultur
Kontakt: Barbara Wackerle,

Stadt Wien MA13

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